Hydraulischer Abgleich
Der Hydraulische Abgleich nach Verfahren B geht über die vereinfachte Methode hinaus: Er berechnet und dokumentiert für jeden Heizkörper die notwendigen Einstellwerte. Er ist Pflicht bei Heizungstausch mit Förderung und Voraussetzung für die maximalen Fördersätze.
Was wir leisten
- Datenerhebung & Systemaufnahme: Aufnahme der vorhandenen Anlagentechnik, Heizflächen, Rohrnetzstruktur und Betriebsparameter als Grundlage für die Berechnung
- Heizlast- und Leistungsabgleich: Zuordnung der erforderlichen Heizleistungen je Raum auf Basis vorhandener oder neu erstellter Heizlastdaten
- Berechnung der Einstellwerte: Ermittlung der Volumenströme, Ventilvoreinstellungen und Pumpenparameter gemäß Verfahren B
- Dokumentation & Nachweisführung: Prüffähige Unterlagen inkl. Einstellwerttabellen und VdZ-Formulare für Förderprogramme (BAFA/KfW)
- Umsetzungsunterstützung: Technische Begleitung bei der Einstellung der Anlage sowie Plausibilitätsprüfung im Betrieb
Fördermöglichkeiten
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist bei BEG-EM-Heizungsförderung Pflicht-Nachweis und Voraussetzung für den maximalen Fördersatz. Die Kosten sind als förderfähige Nebenkosten in das geförderte Vorhaben einrechenbar.