Hydraulischer Abgleich

Der Hydraulische Abgleich nach Verfahren B geht über die vereinfachte Methode hinaus: Er berechnet und dokumentiert für jeden Heizkörper die notwendigen Einstellwerte. Er ist Pflicht bei Heizungstausch mit Förderung und Voraussetzung für die maximalen Fördersätze.

Was wir leisten

  • Datenerhebung & Systemaufnahme: Aufnahme der vorhandenen Anlagentechnik, Heizflächen, Rohrnetzstruktur und Betriebsparameter als Grundlage für die Berechnung
  • Heizlast- und Leistungsabgleich: Zuordnung der erforderlichen Heizleistungen je Raum auf Basis vorhandener oder neu erstellter Heizlastdaten
  • Berechnung der Einstellwerte: Ermittlung der Volumenströme, Ventilvoreinstellungen und Pumpenparameter gemäß Verfahren B
  • Dokumentation & Nachweisführung: Prüffähige Unterlagen inkl. Einstellwerttabellen und VdZ-Formulare für Förderprogramme (BAFA/KfW)
  • Umsetzungsunterstützung: Technische Begleitung bei der Einstellung der Anlage sowie Plausibilitätsprüfung im Betrieb

Fördermöglichkeiten

Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist bei BEG-EM-Heizungsförderung Pflicht-Nachweis und Voraussetzung für den maximalen Fördersatz. Die Kosten sind als förderfähige Nebenkosten in das geförderte Vorhaben einrechenbar.

Ablauf


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