Energieausweise
Wer ein Gebäude verkauft, vermietet oder neu vermietet, braucht einen Energieausweis – das ist gesetzliche Pflicht. Welcher Typ ausgestellt werden darf oder muss, hängt vom Gebäude ab.
Der Energieverbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist in der Regel günstiger und ausreichend für Bestandsgebäude, die diese Verbrauchsdaten liefern können.
Der Energiebedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und normativer Randbedingungen – unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Er ist aufwändiger, aber aussagekräftiger und für Neubauten sowie Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 verpflichtend.
Wir stellen beide Ausweisarten aus und beraten Sie, welcher in Ihrem Fall greift.
Was wir leisten
- Energieverbrauchsausweis
- Energiebedarfsausweis
- Beratung zur richtigen Ausweisart für Ihr Gebäude
- Registrierung im Energieausweis-Register (DENA)
- Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungsempfehlungen
- Ausfertigung in digitaler und physischer Form
Fördermöglichkeiten
Der Energieausweis selbst ist nicht direkt förderfähig. Er ist jedoch häufig Voraussetzung für weiterführende Maßnahmen: Ein Bedarfsausweis bildet die Grundlage für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der wiederum über die BAFA zu 80% gefördert wird. Wer auf Basis eines iSFP saniert, erhält zusätzlich den iSFP-Bonus von 5% auf Einzelmaßnahmen über die BEG EM.